vLnR: Jens Henneberg, Michaela Kotthoff, Corinna Beuscher, Anne-Rose Kühnl, Joachim Kotthoff, Sonja Kühnl, Norbert Bolbach
Präventions- und Schutzkonzept
Alle Mitglieder der SKV Nauheim haben das Recht, mit Spaß und Freude sportlich und unterstützend in unserem Verein aktiv zu sein. Der Verein muss die Rahmenbedingungen für ein gewalt- und diskriminierungsfreies Miteinander schaffen.Zielsetzung dieses Präventions- und Schutzkonzepts ist die Etablierung einer „Kultur des Hinschauens und Handelns“ in unserem Verein. Dazu gehört, allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen sicheren Raum für die Ausübung ihres Sports zu geben. Zum anderen trägt dieses Konzept zum Schutz von Trainer*innen und Betreuer*innen bei, indem es eindeutige Empfehlungen und Leitlinien für ihre Arbeit gibt.
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Mitgliedschaft
Um Mitglied zu werden fülle einfach den Mitgliedsantrag (siehe unten) aus und sende Ihn an die SKV-Nauheim e.V. oder gebe ihn persönlich in der Geschäftsstelle der SKV-Nauheim e.V. ab.
Gebührenordnung
Die Mitgliedsbeiträge werden pro Monat ausgewiesen, aber im ¼-jährlichen Rhythmus per Lastschrift zur Quartalsmitte eingezogen:
Vergünstigter Mitgliedsbeitrag- Mitglieder unter 18 Jahren |
7,00 € |
Ordentlicher Mitgliedsbeitrag |
9,50 € |
Familienbeitragleibliche, adoptierte oder zur Pflege überlassene Kinder und deren im gleichen Haushalt lebende Erziehungsberechtigte |
21,00 € |
Probestundenmax. 3 Stunden pro Kalenderjahr – spartenübergreifend |
0,00 € |
Zusatz-/Sonder-/AbteilungsbeiträgeGem. §8, Abs. 8 und §10 der Vereinssatzung vom 28.08.2020 können Zusatz-/Sonder-/Abteilungsbeiträge von den |
variabel |
Aufnahmegebühr *)- einmalig –*) Entfall bei einer mind. 12-monatigen Mitgliedschaft.Beläuft sich der Gesamtzeitraum der Mitgliedschaft bis zum Ende der Kündigungsfrist auf weniger als 12 Monate, wird die Aufnahmegebühr einmalig mit dem letzten Beitragseinzug belastet. |
0,00 € bis 24,00 €* |
*Die Gebührenordnung tritt durch Beschluss am 01.01.2023 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Gebühren-/Beitragsordnungen
Kündigung der Mitgliedschaft
KontaktformularWir empfehlen, für schnelle Kündigungen das Kontaktformular zu verwenden. |
PostalischSchreiben Sie hierfür einen unterschriebenen Brief an die Geschäftsstelle der SKV Nauheim (SKV Nauheim, Geschäftsstelle, Postfach 1337, 64563 Nauheim). Der Brief muss spätestens sechs Wochen vor Quartalsende bei der SKV Nauheim e. V. ankommen. |
Formulieren Sie eine Abmeldung mit allen wichtigen Informationen und senden Sie diese an |
Vermietung
Planen Sie eine Feier und suchen hierfür eine geeignete Lokation?
- Dann sind Sie bei uns genau richtig!
In der vereinseigenen Halle (Königstädter Str. 75, Nauheim) können Sie folgende Räumlichkeiten mieten:
Sektbar
Die Sektbar kann zu Geburtstagsfeiern und für kleinere Vereinsversammlungen genutzt werden. Die Sektbar ist mit einer Theke ausgestattet. Der Raum ist für 20 bis 35 Personen geeignet.
Saal
Der Saal kann zu Geburtstagen/Tanzveranstaltungen und kulturellen Zwecken genutzt werden.
Sie haben die Möglichkeit den kompletten Saal (ca. 450 qm), den großen Saal inkl. Bühne (ca. 300 qm) oder den kleinen Saal (ca. 200 qm) zu mieten. Ein Ausschankraum mit einer Theke sowie Gläser kann dazu gebucht werden. Die Sitz- und Platzmöglichkeiten variieren je nach Gebrauch der Räumlichkeiten zwischen 65 und 350 Personen. Tische, Stühle und eine Technikanlage sind vorhanden.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns unter:
Geschäftsstelle SKV Nauheim, Königstädter Str. 75, 64569 Nauheim
Öffnungszeiten immer montags von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr